eKomi   4.9/5.00
>2500 glückliche Kunden
Kostenloser Versand
100% freie Formate
Individuell bedruckt

Die LMIV Anleitung: Alle Infos zur Lebensmittelkennzeichnung

Lebensmittelinformationsverordnung: Lesbarkeit der Pflichtangaben

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist eine wichtige Rechtsvorschrift in der Europäischen Union, die sicherstellt, dass Verbraucher klare und umfassende Informationen über Lebensmittel erhalten. In diesem Blogartikel konzentrieren wir uns auf einen entscheidenden Aspekt der LMIV: die Lesbarkeit der Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen und Etiketten. Die Verordnung legt strenge Anforderungen an die Art und Weise fest, wie Informationen präsentiert werden müssen, um sicherzustellen, dass Verbraucher leicht auf wichtige Informationen zugreifen können.
 

Deutlich, gut lesbar und unverdeckt

Gemäß der LMIV müssen alle Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen an einer gut sichtbaren Stelle platziert werden. Diese Angaben müssen nicht nur deutlich und gut lesbar sein, sondern dürfen auch nicht durch andere Informationen, Bildzeichen oder anderes Material verdeckt oder undeutlich gemacht werden. Dies stellt sicher, dass Verbraucher die erforderlichen Informationen leicht finden können, ohne von unwichtigen Elementen abgelenkt zu werden.
 

Mindestschriftgröße

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Lesbarkeit betrifft die Schriftgröße. Die Verordnung legt fest, dass die Pflichtangaben in einer Schriftgröße von mindestens 1,2 Millimetern gedruckt werden müssen, bezogen auf den mittleren Buchstabenteil, das sogenannte "x". Bei kleinen Verpackungen, die eine größte Oberfläche von weniger als 80 Quadratzentimetern haben (kleiner als die Hälfte einer Postkarte), ist eine Schriftgröße von mindestens 0,9 Millimetern erforderlich. Dies gewährleistet, dass auch auf kleineren Verpackungen alle notwendigen Informationen in ausreichender Größe vorhanden sind, um leicht gelesen zu werden.
 

Die Pflichtangaben

Die LMIV enthält klare Vorschriften für die Pflichtangaben, die auf Lebensmittelverpackungen erscheinen müssen. Dazu gehören:

Bezeichnung des Lebensmittels: Die Bezeichnung des Lebensmittels muss die genaue Art und besondere Eigenschaften des Produkts widerspiegeln. Wenn die Bezeichnung nicht rechtlich festgelegt ist, muss sie so formuliert werden, dass unmissverständlich klar ist, um welches Lebensmittel es sich handelt.
Zutatenverzeichnis: Alle enthaltenen Zutaten müssen aufgelistet werden, und zwar absteigend nach ihrem Gewichtsanteil zum Zeitpunkt der Herstellung. Dies gilt auch für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen.
Allergenkennzeichnung: Die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen im Zutatenverzeichnis aufgeführt und zusätzlich hervorgehoben werden.
Nettofüllmenge: Die Menge des Produkts muss klar angegeben werden, sei es in Stückzahl, Gewicht (Gramm oder Kilogramm) oder Volumen (Milliliter oder Liter).
Mindesthaltbarkeitsdatum: Dieses Datum gibt an, wie lange das Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält.
Firmenanschrift: Die Verpackung muss den Namen oder die Firma und die Anschrift des verantwortlichen Unternehmens anzeigen.
Herkunftskennzeichnung: Diese ist erforderlich, wenn der Verbraucher solche Informationen benötigt, um eine fundierte Wahl treffen zu können. Besonders wichtig ist die Herkunftskennzeichnung für Fleischprodukte und die wesentliche Zutat in Lebensmitteln.
Gebrauchsanleitung: Falls die Verwendung des Lebensmittels ohne Anleitung unangemessen wäre, ist eine solche Anleitung verpflichtend.
Alkoholgehalt: Auf alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent muss der tatsächliche Alkoholgehalt angegeben sein.
Nährwertkennzeichnung („Big 7“): Seit 2016 müssen vorverpackte Lebensmittel eine Nährwertdeklaration enthalten. Diese enthält Informationen über den Brennwert und die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz, die als "Big 7" bezeichnet werden.

Die LMIV stellt sicher, dass diese Informationen auf Lebensmittelverpackungen leicht verständlich und lesbar präsentiert werden, um den Verbrauchern die Entscheidung zu erleichtern.
 

Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Die Verordnung enthält auch spezielle Anforderungen für bestimmte Lebensmittel, wie Lebensmittel-Imitate, raffinierte pflanzliche Öle und Fette, zusammengefügte Fleisch- oder Fischstücke, Koffeinhaltige Lebensmittel und Nanomaterialien in Lebensmitteln.
 

Fazit

Die Lebensmittelinformationsverordnung ist ein entscheidendes Instrument, um die Verbraucher über die Lebensmittel, die sie kaufen, zu informieren. Die Bestimmungen zur Lesbarkeit und Anordnung der Pflichtangaben stellen sicher, dass die Informationen leicht verständlich und zugänglich sind. Dies trägt dazu bei, dass die Verbraucher fundierte Entscheidungen über ihre Ernährung treffen können, während sie gleichzeitig vor Täuschung und irreführender Werbung geschützt werden.
pack-on GmbH Bewertungen mit ekomi.de
4.9/5