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Italien 2023: Neue Pflicht zur Kennzeichnung von Verpackungen


Neue Pflicht zur Kennzeichnung von Verpackungen in Italien

Immer wieder wurde sie verschoben, doch jetzt ist es soweit: Mit dem 1. Januar 2023 tritt die Umweltkennzeichnungspflicht in Italien in Kraft. Dekret Nr. 116 verpflichtet alle Akteure entlang einer Lieferkette dazu, Verpackungsmaterialien zu kennzeichnen. Welches Ziel hat die Verordnung, wie funktioniert das Verfahren? Und worauf ist bei Lieferungen nach Italien demnächst zu achten?

Wichtige Vorabinformation für unsere Kunden:

Für alle unsere Verpackungsarten bieten wir Materialien an, die nach der italienischen Gesetzgebung recycelbar sind. In Bezug auf die Umweltkennzeichnung für Italien beraten wir dich sehr gerne telefonisch oder per Mail. Vor allem in Bezug für unsere Verpackungen aus Kunststoff - wie zum Beispiel unsere Standbodenbeutel - gelten besondere Regelungen die zu beachten sind. Wir sind sehr gut auf die neue Gesetzgebung vorbereitet und unterstützen dich gerne bei der Umsetzung.

Aufbau der Umweltkennzeichnung für Italien

Wie sieht die neue Umweltkennzeichnung für Italien aus?

Zwei Hauptaspekte spielen dabei eine Rolle: Erstens müssen Hersteller von Verpackungen das Material der Verpackung als alphanumerischen Code nach 97/129/EG kennzeichnen. Den für deine Verpackung passenden alphanumerischen Code findest du in unserem Lexikon für Recycling Symbole. Zweitens müssen Verpackungen für Endverbraucher klare Hinweise zur Entsorgung einer Verpackung tragen - auf Italienisch.

Laut Empfehlung des italienischen Konsortiums für Verpackungsmaterialien (CONAI) soll eine Verpackungskennzeichnung folgende Informationen enthalten:
 

  • Identifikationscode des Verpackungsmaterials
  • Informationen zur getrennten Abfallsammlung sowie sachgerechter Entsorgung

Entsprechend trägt eine Verpackung zwei mögliche Hinweise:
 
  • Raccolta (= Sammlung), Famiglia di materiale (= Werkstoff), also z. B. Raccolta cartone (= Altpapier-Sammlung) oder Raccolta plastica (= Kunststoff-Sammlung)
  • oder: Raccolta differenziata + Verifica le disposizioni del tuo Comune, ein Verweis auf die getrennte Müllsammlung; der Verbraucher wird aufgefordert, sich zu den geltenden Bestimmungen in seiner Gemeinde kundig zu machen - sinnvoll bei Verpackungen, die mehr als nur eine Material-Komponente haben.
Wie Du Verbraucher informierst, ob in Textform auf Italienisch oder per Grafik, kannst Du selbst entscheiden. Optional wird empfohlen, Tipps zur richtigen Mülltrennung wie "Svuotare l'imballaggio" (= wie Du die Verpackung richtig leerst) zu ergänzen.

Was ändert sich mit der Verordnung zur Umweltkennzeichnung in Italien?

Die Kennzeichnungspflicht für Italien kommt. Die Verpflichtung zur Umweltkennzeichnung, erlassen per Gesetzesdekret Nr. 116/2020 am 3. September 2020, wurde zunächst für 2021, dann bis 30. Juni 2022 und schließlich bis 31. Dezember 2022 ausgesetzt. Jetzt müssen Onlinehändler das Material von Verpackungen, die nach Italien gehen, besonders kennzeichnen - nach Umweltstandards. Hersteller sind außerdem verpflichtet, auf Grundlage der Entscheidung 97/129/EG die Art des genutzten Verpackungsmaterials anzugeben, um deren korrekte Identifizierung und Klassifizierung zu ermöglichen. Wie war es vorher? Bisher waren für Drittländer bestimmte Verpackungen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, aber unterlagen den Zielland-Bestimmungen. Üblich war, Verpackungen während der Logistikphase vor Ausfuhr mit Transportdokumenten und technischen Datenblättern zur Zusammensetzung auszurüsten.

Recycling durch neue Umweltkennzeichnung in Italien
Für Verpackungsprodukte die nicht nur für den italienischen Markt bestimmt sind, gelten besondere Regeln. Verpackungen die zum Beispiel auch in Frankreich Verwendung finden, benötigen ebenfalls eine länderspezifische Kennzeichnung. Alles was du über die Kennzeichnung von Verpackungen mit dem französischen Triman-Logo wissen musst, erfährst in unserem Artikel "Das Triman Logo - was es bedeutet und wie es funktioniert!"
Recycelbare Standbodenbeutel für die Umweltkennzeichnung

Welche Gründe gibt es für die neue Verpackungs-Regelung?

Alle Verpackungen, die in Italien in Verkehr gebracht werden, sind - entsprechend der in den technischen UNI-Normen festgelegten Methoden und in Übereinstimmung mit den EU-Bestimmungen - zu kennzeichnen. Etwas, das die Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungen erleichtern und Konsumenten mit verlässlichen Informationen zum endgültigen Bestimmungsort der Verpackungen liefern soll. Kurz gesagt: Ordnungsgemäße Umweltkennzeichnung für Italien soll zu wirksamem, effizientem Umweltschutz beitragen. Denn Verpackungen und Verpackungsabfälle belasten die Umwelt und das neue Dekret soll Umweltauswirkungen reduzieren. Italien setzt mit dem Gesetzesdekret die EU-Richtlinien 2018/851 und 2018/852 um.

Welche Verpackungsarten fallen unter die Neuregelung?

Alle! Die EU-Richtlinien sehen eine Kennzeichnung für sämtliche in Verkehr gebrachten Verpackungen vor - ob primär, sekundär oder tertiär. Nicht nur Hersteller industrieller Verpackungen müssen die Kennzeichnung vornehmen, sondern auch importierte Verpackungen gehören dazu: Deutsche Unternehmen, die verpackte Waren einführen möchten, müssen für die entsprechende Umweltkennzeichnung für Italien sorgen. Konkret erstreckt sich der Begriff der Verpackung auf "aus beliebigen Stoffen hergestellte Produkte" zu Aufnahme, Schutz, Handhabung, Lieferung und Darbietung von Waren. Diese reichen "vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis" und werden vom Hersteller an Benutzer oder Verbraucher weitergegeben. Auch interessant dabei: Zum selben Zweck verwendete Einwegartikel werden auch als Verpackungen eingestuft. Wobei längst nicht jede Hülle eine Verpackung ist. Wie etwa Briefumschläge oder natürliche Wursthäute, die nicht der Unweltkennzeichnung für Italien unterliegen, weil sie keine Verpackungen sind. Was gilt alles als Verpackung? Ein Blick auf die Website des CONAI ´ bringt Klarheit.

Von der Umweltkennzeichnung betroffene Verpackungen
Unterscheidung zwischen B2C und B2B Verpackung

Wie muss die Kennzeichnung auf der Verpackung aufgebaut sein?

Ob B2B (gewerblich) oder B2C (Haushalt), Verpackungen tragen ohne Unterschied den alphanumerischen Code, der die Identifikation des Verpackungsmaterials erlaubt. Doch die Informationen für die richtige Entsorgung unterscheiden sich:

Nur B2C Verpackungen für Endkunden müssen Verbraucherinformationen zur getrennten Sammlung und ordnungsgemäßen Entsorgung von Verpackungsabfällen tragen. Die Angabe ist für jede manuell trennbare Komponente erforderlich. Die eigentliche Kennzeichnung folgt laut CONAI-Richtlinien nicht der Art der Verpackung, sondern hängt vom Vertriebskanal (B2B bzw. B2C) ab.

Auf B2B-Verpackungen hat so für jede von Hand trennbare Komponente der Code des Werkstoffs laut 129/97/EG zu stehen. Weitere Informationen - wie zur Trennung und Entsorgung - sind hier freiwillig. Anders bei B2C-Verpackungen, bei denen es gem. Art. 219, Absatz 5 zu jeder manuell trennbaren Komponente (die oben genannten) verpflichtenden Angaben zur Müllentsorgung braucht.

Wie bekommst Du die Kennzeichnung auf deine Verpackung?

Das neue Kennzeichnungssystem für Verpackungen arbeitet mit Nummern und Abkürzungen, um Verpackungsmaterialien aller Art, also Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen zu klassifizieren. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) unterstützt Firmen bei der Umsetzung für industrielle B2B-Verpackungen - auf Basis von Informationen des Nationalen Verpackungskonsortiums CONAI und des Partnerverbands Federchimica. Dazu hat das CONAI (Consortio Nazionale Imballagi, nationales Verpackungskonsortium) ein interaktives Online-Tool namens e-tichetta entwickelt, das bei der Erstellung der Kennzeichen hilft. Nicht nur als Hersteller industrieller Verpackungen, auch als Onlinehändler kannst Du Dich dort registrieren, um deine Umweltkennzeichen individuell zu erstellen (etichetta-conai.com). Leider ist dieser Service bislang nur auf Italienisch.

Keine Sorge! Mit unseren maßgeschneiderten Etiketten können Umweltkennzeichnungen problemlos auch nachträglich auf eine Vielzahl von Behältern angebracht werden.

Logo CONAI
 


Die wichtigsten Fragen rund um die Umweltkennzeichnung in Italien


Was ist sonst noch beim Thema Umweltkennzeichnung für Italien zu beachten?

Antwort:
Zum Beispiel Einstoffverpackungen! Das sind Verpackungen, bei denen weitere Materialien bzw. Zweitmaterialien unter 5 Prozent des Gesamtgewichts ausmachen. Etwas, das dort wichtig wird, wo Verpackungen bedruckt sind oder Klebstoffe enthalten. Denn die Kennzeichnung muss sich auf das Material beziehen, das gewichtsmäßig dominiert. Für jede manuell trennbare Komponente ist zwingend der Code des Werkstoffes anzugeben. Aber was, wenn eine Verpackung zu klein ist, um sie mit Infos zu jedem enthaltenen Material auszustatten? Dann kannst Du den Hauptbereich der Verpackung alternativ mit dem Identifikationscode versehen. In Sonderfällen kann es auch faktische physische und/oder technologische Einschränkungen beim Anbringung der Umweltkennzeichnung geben. Dann darfst Du die nötigen Informationen auch digital übermitteln. Sollte auch das nicht möglich sein, ist auch eine Übermittlung über die Website von Unternehmen und/oder Verkäufern erlaubt.
 


Welche Verpackungsarten betrifft das?

Antwort:
  • mehrsprachige Verpackungen

  • neutrale Verpackungen, wie Verpackungen für den Transport und/oder

  • Halbfertigverpackungen

  • einmal verwendbare Verpackungen variablen Gewichts, eingesetzt an Frischetheken oder der Gastronomie (für Lebensmittel)

  • Verpackungen, deren größte Oberfläche unter 25 cm² beträgt

 

Für Grafik, Farbe, Größe und Form der Umweltkennzeichnung gibt es keine Vorschriften. Entscheidend bei Nutzung eines QR-Codes oder eines digitalen Kanals ist, dass Du dem Verbraucher verdeutlichst, worauf sich das Symbol bezieht - auf Informationen zur korrekten Müllsammlung.

 

 


Was tun mit fertig produzierten Verpackungen?

Antwort:

Als Unternehmen darfst Du solche Verpackungen noch aufbrauchen. Nicht konforme Produkte bzw. Verpackungen, die bis 31. Dezember 2022 produziert wurden bzw. am 1. Januar 2023 in Verkehr gebracht bzw. gekennzeichnet werden, können bis zur Erschöpfung der Bestände vermarktet werden. Verpackungen im Umlauf musst Du also nicht neu kennzeichnen. Doch ist Dein Vorrat aufgebraucht, ist Schluss!
 


 
 


Wer trägt die Verantwortung für die Umweltkennzeichnung für Italien?

Antwort:

Der Hersteller einer Verpackung ist verpflichtet, den Inhalt der Umweltkennzeichnung festzulegen, insbesondere bzgl. der alphanumerischen Kodierung gem. 129/97, die den Werkstoff der Verpackung benennt. Dabei muss er diese Information auf die Weise zur Verfügung stellen, wie es mit dem Kunden zuvor vereinbart wurde.

 


 


Wer ist dazu verpflichtet, die Umweltkennzeichnung für Italien umzusetzen?

Antwort:

Bei der Umweltkennzeichnung für Italien sind in der Pflicht:

  • Hersteller, Verarbeiter und Importeure leerer Verpackungen und Verpackungsmaterialien

  • nach Italien liefernde Onlinehändler und Vertreiber

  • für die Abfüllung zuständige Wirtschaftstreibende

  • Benutzer von Verpackungen

  • Importeure befüllter Verpackungen


Eine Kennzeichnung für den umweltbewussten Umgang physisch auf der Verpackung anzubringen, ist also eine gemeinsame Aufgabe - von Hersteller und Abfüller bzw. Vertreiber. Diese Verantwortung lässt sich mittels geschäftlicher, vertraglicher Abkommen regeln. So ist klar festgelegt, wo und wann an einer Lieferkette Beteiligte diese Aufgabe erledigen.
 


Was kann bei ungenügender Kennzeichnung passieren?

Antwort:
Erfüllen die im italienischen Binnenmarkt in Verkehr gebrachten Verpackungen die Voraussetzungen nicht, drohen verwaltungsrechtliche Strafen. Fehlt die Umweltkennzeichnung für Italien oder ist sie nicht korrekt, können gem. Art. 261, Abs. 3 Geldbußen von 5.200 bis 40.000 Euro verhängt werden. Als beteiligter Wirtschaftstreibender gehörst Du hiermit zum Kreis der Akteure, die sich ggf. strafbar machen.






 

Wo findest Du weitere Informationen?

Inzwischen erreichen die AHK-Italien zahlreiche Anfragen deutscher Firmen. Dein Unternehmen ist von der Neuregelung betroffen? Ausführliche Informationen zur neuen Umweltkennzeichnung für Italien findest Du im Leitfaden der Industrie- und Handelskammer Italien unter (https://www.ahk-italien.it/dienstleistungen/umweltdienstleistungen/verpackungsmanagement-in-italien/umweltkennzeichnung-der-verpackungen-in-italien).

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